Hundekot
Problem Hundekot
Hundekot hat in unserer Kleingartenanlage nichts verloren! Unsere Anlage wird regelmäßig von den Mitgliedern bei Arbeitseinsätzen mit großem Einsatz gehegt und gepflegt. Leider müssen dabei auch die Hinterlassenschaften der Vierbeiner entsorgt werden. Mitglieder und umliegende Eigenheimbesitzer fühlen sich hier anscheinend mit Ihren Vierbeinern unbeobachtet und vergessen die Hinterlassenschaften im Glauben es sei Dünger.
Hundekot keine pflanzliche Hinterlassenschaft und damit auch kein Dünger.
Hundekot kein Kavaliersdelikt
Der anfallende Hundekot ist unverzüglich durch den Tierhalter zu entfernen.
Es wird darauf hingewiesen, dass derjenige mit einer Geldbuße im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens rechnen muss, der entgegen der Gesetze und Verordnungen in Berlin die Verunreinigung nicht unverzüglich beseitigt.
Auszug
• Straßenreinigungsgesetz Berlin (StrReinG)
§8 (3) „Hundehalter und Hundeführer haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Hunde die
Straßen nicht verunreinigen. Dies gilt nicht für blinde Führhundhalter.“
• Grünanlagengesetz Berlin (GrünanlG)
§ 6 (3) „Hundehalter und -führer haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Hunde die
öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen nicht verunreinigen. Sie haben den Kot
ihrer Hunde unverzüglich zu beseitigen. Dies gilt nicht für blinde Hundeführer.“
• Kreislaufwirtschafts- /Abfallgesetz (KrW-/AbfG)
Der geschäftsführende Vereinsvorstand wird daher verstärkt von der Ausübung des Hausrechts Gebrauch machen.