Verkehrsordnung
Verkehrsordnung für die KGA „Kaulsdorfer Busch“
Das Befahren und Abstellen von PKW und Motorrädern ist grundsätzlich nur mit einer gültigen Parkkarte erlaubt.
Befahren der Kleingartenanlage
- In der gesamten Anlage gilt die StVO!
- Die maximale Fahrgeschwindigkeit beträgt 10 km/h
- Die Eingangstore sind nur mit dem vom Vorstand ausgehändigten Schlüsseln zu öffnen und nach jeder Durchfahrt sofort wieder zu schließen.
- Das Befahren der Seitengartenwege ist nur in Ausnahmefällen gestattet (Baumaßnahmen Nach Genehmigung des Vorstandes, Fäkalienabfuhr (außer Freitag bis Sonntag)
- Das Radfahren in den Gartenwegen ist nicht gestattet (Vorstandsmitglieder in Ausübung ihrer Funktion sind hiervon ausgeschlossen)
- Das Befahren der Gartenwege mit PKW und Transportern ist zu unterlassen.
Parken in der Kleingartenanlage
- Jeder Unterpächter ist ab sofort verpflichtet, auf wasserundurchlässigen Kfz.- Abstellplätzen sowie auf den asphaltierten Hauptwegen den Motorblock durch eine Unterstellwanne in den Abmessungen, nicht kleiner als 60×40 cm, gegen Ölverluste zu sichern (Trinkwasserschutzgebiet der Zone III a).
- Das Abstellen von LKW, Anhängern aller Art und Wohnmobilen ist nicht gestattet. Kleintransporter sind die Ausnahme.
- Jeder Unterpächter ist berechtigt nur mit seinem Fahrzeug und gültiger Parkkarte die Anlage zu befahren.
- Die Parkkarte ist nicht auf andere Parzellen übertragbar.
- Für eine Ersatzkarte (Verlust oder Verschleiß) werden 5 Euro als Verwaltungskosten erhoben. Die Benutzung einer Zweitausfertigung (z.B. Kopie) ist unzulässig.
- Die Parkkarten sind gut sichtbar im Fahrzeug abzulegen oder am Fahrzeug anzubringen.
- Die Fahrzeuge sind in Richtung Ausfahrt der entsprechenden Parkbereiche (rot, gelb, grün, grau) abzustellen.
- Besucherkarten werden wegen begrenztem Parkraum nicht ausgegeben.
- Bei Nichtbezahlung der jährlichen Gebühr für die Rücklage Wege/Parkkarte bis zum 30. November für das Folgejahr ist die Parkkarte ungültig und wird eingezogen.
- Baumaterialien und sperrige Gegenstände dürfen in den Hauptwegen nur mit Genehmigung des Vorstandes für eine bestimmte Zeit abgestellt werden (auch Container). Für die Gartenwege gilt striktes Verbot.
- Das Waschen von Kraftfahrzeugen ist grundsätzlich verboten. Verstöße werden zur Anzeige gebracht.
- Das eigenmächtige Entfernen der Sicherheitsvorrichtungen (Poller, Begrenzungsstäbe und Absperrungen) ist unzulässig.
- Bei Verstößen gegen die Verkehrsordnung wird die Parkkarte eingezogen und es besteht keine Berechtigung zum Parken in unserer Anlage mehr.
Der Vorstand Berlin, den 01.Januar
Achtung!
Kontrolle der Parkkarten und Unterstellwannen per Zufall !!!