Trinkwasserverordnung
Vorschriften der Trinkwasserverordnung/ Einhaltung Trinkwasserhygiene
Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Anlage hinter dem Hausanschluss, mit Ausnahme der Messeinrichtungen des Wasserversorgungsunternehmens, ist der Anschlussnehmer verantwortlich. Hat er die Anlage oder Anlagenteile einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung überlassen, so ist er neben diesem verantwortlich.
Die Errichtung der Anlage und wesentliche Veränderungen dürfen nur durch das Wasserversorgungsunternehmen oder ein in ein Installateur Verzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens eingetragenes Installationsunternehmen erfolgen.
Wesentliche Veränderungen liegen immer dann vor wenn eine Rohrleitung geöffnet wird.
Absperrarmaturen sind in regelmäßigen Abständen 1x (Monat) zu prüfen und zu betätigen.
Wasserzähler sind bei geschlossenen Armaturen in regelmäßigen Abständen (1x Monat) zu prüfen.
Auslaufarmaturen für Schlauchanschlüsse dürfen grundsätzlich nur Verwendet werden wenn die Armatur über einen kombinierten Rohrbelüfter und Rückflußverhinderer verfügt.
Unterfluranlagen zur Gartenbewässerung die mit dem Trinkwassernetz verbunden sind müssen mindestens mit einem Rohrunterbrecher Kategorie 4 gegen Rückfließen abgesichert werden.
Es ist grundsätzlich Verboten Brunnenanlagen mit der Trinkwasseranlage zu verbinden.
Trinkwasser was mehr als 4 Std. in den Leitungen gestanden hat soll nicht zur Zubereitung von Speisen und Getränken verwendet werden, Stagnationswasser ablaufen lassen ( Temperatur Frischwasser ca. 10°C )
Maßnahmen bei Betriebsunterbrechungen
Das nicht Benutzen von Trinkwasserinstallationen bei Abwesenheit von mehr als 3 Tagen gilt als Betriebsunterbrechung.
Betriebsunterbrechung ( Abwesenheit) mehr als 3 Tage: Bei wieder Inbetriebnahme: alle Entnahmearmaturen öffnen, Leitungen spülen vollständiger Wasseraustausch herstellen. ( gleichbleibende Temperatur ) |
Betriebsunterbrechung( Abwesenheit ) mehr als 7 Tage: Schließen der Absperrarmatur vor dem Wasserzähler oder Spülen der Trinkwasserleitung alle 7 Tage gewährleisten Bei wieder Inbetriebnahme: alle Entnahmearmaturen öffnen und alle Leitungen ca. 5 Minuten spülen. |
Betriebsunterbrechung ( Abwesenheit ) länger als 4 Wochen: Schließen der Absperrarmatur vor dem Wasserzähler Bei wieder Inbetriebnahme: alle Entnahmearmaturen öffnen und alle Entnahmearmaturen ca. 5 Minuten spülen. |
Betriebsunterbrechung ( Abwesenheit ) länger als 6 Monate sowie nach frostbedingter Unterbrechung: Schließen der Absperrarmatur vor dem Wasserzähler, Öffnen der Entleerung, Öffnen der Entnahmearmaturen zur Belüftung der Leitungen, vollständiges Entleeren der Rohrleitungen, Verschließen aller Entleerungen und Armaturen.Bei wieder Inbetriebnahme: Absperrarmatur langsam und nur teilweise öffnen, Leitungen zur Vermeidung von Druckstößen durch vorsichtiges Öffnen der Entnahmearmaturen langsam entlüften, dann Absperrarmatur am Wasserzähler vollständig öffnen und die Leitungen ca. 15 Minuten spülen. Entnahmearmaturen schließen, Trinkwasseranlage Wasserzähler und Hausinstallation auf Funktion und Dichtheit ( Sichtprüfung ) prüfen. |
Quelle: Sven Urbansky – ehem. Obmann für Wasser
Download Trinkwasserverordnung —->