Cannabis-Anbau in Berliner Kleingärten bleibt untersagt!

Mit dem neuen Gesetz, das am 1. April in Kraft trat, ist es Erwachsenen erlaubt, zu Hause bis zu drei Cannabis-Pflanzen pro Person für den Eigenbedarf anzubauen. Der Anbau in der eigenen Wohnung ist somit legal. Jedoch wird denen, die hoffen, Cannabis legal in ihrer Gartenlaube anbauen zu können, eine Absage erteilt. Folglich ist der Anbau in den Kleingartenanlagen von Berlin und Brandenburg weiterhin verboten.
Ein weiteres Hindernis stellt der Schutz von Kindern und Jugendlichen dar. Ein gemeinschaftlicher Anbau ist ebenfalls nicht durchführbar, da ein Pachtvertrag nur mit natürlichen Personen und nicht mit Vereinigungen abgeschlossen werden kann.

Hinweis!

Ab April ist es Erwachsenen über 18 Jahren erlaubt, bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum zu besitzen. In der eigenen Wohnung ist der Besitz von bis zu drei lebenden Cannabispflanzen und bis zu 50 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum gestattet. Ab dem 1. Juli soll die Gründung von Clubs für den nicht kommerziellen Anbau ermöglicht werden. Der öffentliche Konsum von Cannabis wird unter anderem an Schulen, Sportstätten und in einem Bereich von 100 Metern um deren Eingangsbereiche verboten sein.