Erinnerung
/in Allgemein/von q23Eine kleine Erinnerung an die Ordnung und Sicherheit
in unserer Kleingartenanlage „ Kaulsdorfer Busch“
Liebe Gartenfreunde,
wie Sie alle wissen, gibt es schon sehr lange Beschlüsse zur Ordnung und Sicherheit in unserer Kleingartenanlage.
Wir möchten diesen Artikel nutzen, für unsere langjährigen Gartenfreunde und unseren neuen Gartenfreunden, diese Beschlüsse in Erinnerung zu bringen.
Sie umfassen die Parkordnung, das Befahren von Wegen, Einhaltung der Ruhezeiten sowie der Umgang mit dem lieben Haustier im Kaulsdorfer Busch.
- Die vom Vorstand mit Abschluss des Unterpachtvertrages ausgehändigt Parkkarte ist im Fahrzeug sichtbar auszulegen.
- Die Ölwanne ist mittig vom Motorblock abzulegen.
- Das Parken von KFZ über 2,0 t ist nicht statthaft.
- Das befahren der Wege ist nur in Absprache mit dem Abteilungsleiter oder dem Obmann für Ordnung und Sicherheit statthaft (das gilt auch für das Aufstellen von Containern bis drei Kubikmeter).
- Das Radfahren in den Wegen ist nicht gestattet.
- Hunde sind an der Leine zu führen. Der Hundehalter ist verpflichtet die Exkremente zu entsorgen.
- Alle Gartenfreunde werden darauf hingewiesen, dass die Vorschriften des BImSchG ganzjährig gelten. Zusätzlich verweisen wir auf die Gartenordnung zu ganzjährigen Ruhezeiten in der Zeit von 13.00- 15.00 Uhr (ausgenommen sind Handwerker mit Terminen, sowie unsere Kinder wobei wir natürlich unsere Eltern und Großeltern bitten, Einfluss auf die Ruhephasen zu nehmen)
Bei Zuwiderhandlungen behält sich der Vorstand weitere Schritte vor.
Wir wünschen allen eine schöne Gartensaison.
Mit freundlichem Gruß
Der Vorstand
Tore immer schließen
/in Allgemein/von q23Die Tore immer geschlossen halten!
Leider wird immer wieder festgestellt, dass Gartentore offen stehen!
Die Tore sind in Abwesenheit immer geschlossen zu halten!
Parken/Miltschiner Str.
/in Allgemein/von q23Liebe Gartenfreunde,
„Parken in der Miltschiner Straße“
Es ist grundsätzlich so, dass in der Straße nur linksseitig geparkt werden darf und Parkverbotsschilder angebracht wurden, um den Grüngürtel zu schützen. Wir bitten das zu beachten.
Unter die parkenden Fahrzeuge ist zwingend eine Ölwanne unterzustellen und eine Parkkarte zu platzieren.
In den Wintermonaten wird der Hauptweg bei Schneefall, beginnend von der Eschenstraße bis zur Mieltschiner Str., 1,50 m breit geräumt. Auf dieser geräumten Fläche ist das Parken verboten!. Bitte Parken sie ihre Fahrzeuge bei Schnee außerhalb der Anlage.
Der Vorstand
radio B2 Laubenpieper-Tour
/in Allgemein/von q23Endlich, es hatte geklappt.
Die Laubenpiepertour 2016 vom Radiosender B2 kam in unsere Anlage.
Schon 2015 hatten wir den Zuschlag erhalten aber das Wetter spielte uns damals einen Streich.
Nun am 14.05.2016 schien uns Petrus gnädig zu sein. Mit Bratwurst, Bier und jeder Menge deutschen Schlager im Gepäck, konnte die Party losgehen.
Zur Eröffnung der diesjährigen Laubenpiepertour des Radiosenders B2 konnten wir den Vorsitzenden des Landesverbandes der Kleingärtner Herrn Günther Landgraf sowie den Vorsitzenden des Bezirksverbandes der Kleingärtner im Bezirk Hellersdorf Herrn Dr. Norbert Franke begrüßen.
Der Vorstand der Kleingartenanlage unter der Leitung von Jürgen Vogt nahm diesen Nachmittag zum Anlass, den Kooperationsvertrag mit dem Kindergarten Ulmenstraße feierlich zu unterzeichnen.
Der Kindergarten in der Ulmenstraße in Kaulsdorf Süd nutzt den Schau -und Lehrgarten um mit den Vorschulkindern Projekte im Bereich des Sachgebietes Naturwissenschaften umzusetzen. Die KGA „Kaulsdorfer Busch“ bieten Ihnen dafür die Möglichkeiten.
Die Stimmung auf der Laubenpiepertour war sehr ausgelassen, den Gartenfreunden hat es gefallen. Schade war nur das Würstchen und Bier doch schnell zur Neige gingen, denn eins müssten nun schon alle wissen, der „Kaulsdorfer Busch“ mit seine 508 Parzellen ist eine große und feierfreudige Anlage.
weitere Infos unter www.radiob2.de oder auf www.facebook.com
Neue Pächter der Gaststätte „Kaulsdorfer Busch“
/in Allgemein/von q23Neue Pächter der Gaststätte „Kaulsdorfer Busch“
Am 01.05.2016 war es soweit, die Gaststätte „Kaulsdorfer Busch“ öffnete mit einem neuen Betreiber, der „DAHEIM- GmbH“ die Türen und lud ein zum Kennenlernen.
Das Unternehmen betreibt bereits eine Gaststätte im Bezirk Prenzlauer Berg sowie einigen Eisdielen.
Es war ganz schön was los, viele sind gekommen um zu sehen was es neues gibt!!!
Neben der Gaststätte, können sich die Gartenfreunde auch über eine Eisdiele freuen.
Gerade in der Gartensaison ist sie ein Magnet, nicht nur für die Kleingärtner auch für die umliegenden Bewohner und dem Portemonnaies von Omas und Opas
Eine neue reichhaltige Speisekarte mit guter deutscher Küche führte dazu, dass der Koch sich schon am ersten Tag einer großen Herausforderung stellen musste. Das Angebot war reichlich, die Wartezeit lang aber die Entschädigung war ein oberleckeres Essen.
Wer jedoch nur einen kleinen Hunger hatte, der ging zum aufgebauten Grill wo man ein Steak oder Grillwürstchen auf die Hand bekam
Es war ein sehr angenehmer Tag mit vielen Gartenfreunden, Gästen aus der Umgebung, gutem Essen reichlichen Trinken und angenehmer Musik.
Wir wünschen der „DAHEIM- GmbH“ für die Zukunft alles Gute und mit uns Kleingärtnern ein tolles Zusammensein.
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Barbara Hoffmann
Unsere Öffnungszeiten:
Mo – Do, So: 12 – 21* Uhr
Fr, Sa: 12 – 22* Uhr
*Küchenschluss
Bitte beachtet die Aushänge.
Verantwortlich:
DHM Gastro UG (haftungsbeschränkt)
Neumannstrasse 136
13189Berlin
Geschäftsführer: J.Ebert
www.daheim-im-kaulsdorfer-busch.de
E-Mail: lecker@daheim-im-kaulsdorfer-busch.de
Telefon: 030 56 58 48 56
Grünes Klassenzimmer
/in Allgemein/von q23Willkommen im grünen Klassenzimmer
des Schau – und Lehrgartens der KGA „Kaulsdorfer Busch“
Jetzt geht es los, heute begrüßten wir im Schau und Lehrgarten die Kinder
des Ulmen- Kindergartens.
Mit Beginn des Frühlings stehen unsere kleinen Gärtner in den Startlöchern. Ab diesem Jahr wird der Kindergarten in der Ulmenstraße, das Sachgebiet Naturkunde in unserem grünen Klassenzimmer erleben.
Die Kleingartenanlage „Kaulsdofer Busch“ geht mit dem Kindergarten einen Kooperationsvertrag ein. Ziel ist es, das wir einen Beitrag zum Bildungsangebot Natur anbieten.
Auf einem eigenen Stück Beet werden sie in Zukunft das Gärtnern erlernen, sich um die Pflanzen kümmern, eigene Pflanzen in die Erde bringen und noch eigene Projekte umsetzen denn unser Garten bietet dafür die optimalen Möglichkeiten. Es kann beobachtet, gefühlt, gerochen und gekostet werden. Das ist Wahrnehmung mit allen Sinnen!!
Die Kleingartenanlage kann den Kindern ein kleines Angebot an Lehr– und Lernmaterialien zur Verfügung stellen, um sie für die ersten Schritte fit zu machen. Sollte auch Fachwissen gefragt sein, so können wir auf die Hilfe unseres Gartenfachberaters zurückgreifen. Die Kinder sind somit in der Lage gemeinsam mit ihren Erzieherinnen sich Wissen über die Natur anzueignen.
Der erste Tag war ein voller Erfolg, die Kinder haben das erste Mal fleißig gegrubbert und Unkraut gezupft. Am Schluss waren sie stolz auf ihr Ergebnis und freuen sich schon auf die nächste Woche.
Natürlich gab es noch eine Hausaufgabe! Bis zum nächsten Besuch sollen sie die Begriffe zu den Gartengeräten finden, mit denen sie heute gearbeitet haben.
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Barbara Hoffmann
Vereinsleben
/in Allgemein/von q23Gesellschaftlicher Beitrag
ein kleiner gesellschaftlicher Beitrag zum Vereinsleben des Wegs 2 in der Abt.1
Am 15.08.09 feierten wir unser 3. Wegefest in bester Stimmung und großer Teilnahme, mit Buschtombola und Livemusik, bis morgens als es wieder hell wurde. Auch die Integration unserer nicht ganz akzentfreisprechenden Gartenfeunde, die sich in der Anlage sichtlich wohlfühlen, da der Zuwachs steigend ist, hat gut geklappt. Es gab u.a.kulinarisches Essen und hoch%iges aus Russland.Die Vereinshymde wurde rauf und runter gespielt und kam sehr gut an. Wirklich eine super Idee, einen Gruß und herzlichen Dank an den Künstler und „Buschstar“.Anlässlich des 70. bestehen der Anlage gibt es 2 neue Mitglieder(beitragsfrei), dafür übernehmen sie den Wachschutz auf der Parz. 47,
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Vielen Dank und eine schöne Zeit wünschen
Hans und Astrid Kubat (Parz. 47)
Verkehrsordnung
/in Allgemein/von q23Verkehrsordnung für die KGA „Kaulsdorfer Busch“
Das Befahren und Abstellen von PKW und Motorrädern ist grundsätzlich nur mit einer gültigen Parkkarte erlaubt.
Befahren der Kleingartenanlage
- In der gesamten Anlage gilt die StVO!
- Die maximale Fahrgeschwindigkeit beträgt 10 km/h
- Die Eingangstore sind nur mit dem vom Vorstand ausgehändigten Schlüsseln zu öffnen und nach jeder Durchfahrt sofort wieder zu schließen.
- Das Befahren der Seitengartenwege ist nur in Ausnahmefällen gestattet (Baumaßnahmen Nach Genehmigung des Vorstandes, Fäkalienabfuhr (außer Freitag bis Sonntag)
- Das Radfahren in den Gartenwegen ist nicht gestattet (Vorstandsmitglieder in Ausübung ihrer Funktion sind hiervon ausgeschlossen)
- Das Befahren der Gartenwege mit PKW und Transportern ist zu unterlassen.
Parken in der Kleingartenanlage
- Jeder Unterpächter ist ab sofort verpflichtet, auf wasserundurchlässigen Kfz.- Abstellplätzen sowie auf den asphaltierten Hauptwegen den Motorblock durch eine Unterstellwanne in den Abmessungen, nicht kleiner als 60×40 cm, gegen Ölverluste zu sichern (Trinkwasserschutzgebiet der Zone III a).
- Das Abstellen von LKW, Anhängern aller Art und Wohnmobilen ist nicht gestattet. Kleintransporter sind die Ausnahme.
- Jeder Unterpächter ist berechtigt nur mit seinem Fahrzeug und gültiger Parkkarte die Anlage zu befahren.
- Die Parkkarte ist nicht auf andere Parzellen übertragbar.
- Für eine Ersatzkarte (Verlust oder Verschleiß) werden 5 Euro als Verwaltungskosten erhoben. Die Benutzung einer Zweitausfertigung (z.B. Kopie) ist unzulässig.
- Die Parkkarten sind gut sichtbar im Fahrzeug abzulegen oder am Fahrzeug anzubringen.
- Die Fahrzeuge sind in Richtung Ausfahrt der entsprechenden Parkbereiche (rot, gelb, grün, grau) abzustellen.
- Besucherkarten werden wegen begrenztem Parkraum nicht ausgegeben.
- Bei Nichtbezahlung der jährlichen Gebühr für die Rücklage Wege/Parkkarte bis zum 30. November für das Folgejahr ist die Parkkarte ungültig und wird eingezogen.
- Baumaterialien und sperrige Gegenstände dürfen in den Hauptwegen nur mit Genehmigung des Vorstandes für eine bestimmte Zeit abgestellt werden (auch Container). Für die Gartenwege gilt striktes Verbot.
- Das Waschen von Kraftfahrzeugen ist grundsätzlich verboten. Verstöße werden zur Anzeige gebracht.
- Das eigenmächtige Entfernen der Sicherheitsvorrichtungen (Poller, Begrenzungsstäbe und Absperrungen) ist unzulässig.
- Bei Verstößen gegen die Verkehrsordnung wird die Parkkarte eingezogen und es besteht keine Berechtigung zum Parken in unserer Anlage mehr.
Der Vorstand Berlin, den 01.Januar
Achtung!
Kontrolle der Parkkarten und Unterstellwannen per Zufall !!!
Achtung !!!!
/in Allgemein/von q23Achtung !!!!
PKW gestohlen
In unserer Anlage wurden in der Abt. II + III 2 PKW gestohlen.
Bemerkenswert ist, die Pächter befanden sich auf ihrer Parzelle.
Die Auto-, Tor- und Wohnungsschlüssel wurden aus der Laube entwendet.
Wir bitten während der Gartenarbeit die Laube nicht unbewacht zu lassen bzw. sie zu verschließen.
Schützt Euer Eigentum !
Bei Hinweisen meldet Euch bitte bei der zuständigen Polizeiidienststelle.
Polizeidirektion 6, Abschnitt 63
Heinrich-Grüber-Straße 35
12621 Berlin
030 4664663700