In 2025 sind bei 212 Pächtern der Kleingartenanlage „Kaulsdorfer Busch“ e.V. die Dichtigkeitsüberprüfungen fällig!

Weitere Informationen – auch welche Parzellen in diesem Jahr betroffen sind – , erhaltet Ihr im März 2025 durch persönliche Anschreiben.

In Wasserschutzgebieten darf die Prüfung nur ein Sachverständiger/Prüfingenieur mit einer RAL-GZ-Gütezeichen 961 oder und RAL-GZ-Gütezeichen 968 Gruppe D Zulassung durchführen!

Folgende Fachfirmen haben die notwendige Zulassung und haben auf Anfrage unserem Verein nachfolgend aufgeführte gestaffelte Angebote unterbreitet:

Ingenieurbüro für Wasserwirtschaft MCG Roland Schlitte ( Webseite hier klicken)

Roland Schlitte Tel. 0171 8093671

Einzelprüfung 180,00 EUR Brutto
ab 2 Prüfungen je Tag 150,00 EUR Brutto je Grube

Nur Barzahlung am Tag der Prüfung

zur Prüfung muss das alte Gutachten mit vorgelegt werden

Kunststoffgruben müssen nicht ganz voll sein
alle anderen Gruben müssen bis Zulauf voll sein

Kanalservice Klawitter (Webseite hier klicken)

ehemals Wiemann
Tel. 030 97 60 4303


Einzelprüfung 198,00 EUR Brutto
4 Prüfungen je Tag 178,00 EUR Brutto je Grube
7-8 Prüfungen je Tag 158,00 EUR Brutto je Grube
Nur Barzahlung am Tag der Prüfung

zur Prüfung muss das alte Gutachten mit vorgelegt werden

Kunststoffgruben müssen nicht ganz voll sein
alle anderen Gruben müssen bis Zulauf voll sein

Dichtigkeitsnachweis für Abwassersammelanlagen: Was Pächter jetzt wissen müssen

Alle Jahre wieder steht für einige Parzellen erneut die 10 Jahre fällige Dichtigkeitsprüfung der Abwassersammelanlagen an.
Dazu zählen sowohl Gruben als auch Grundleitungen.
Jeder Unterpächter ist selbst dafür verantwortlich, diese Überprüfung fristgerecht durchführen zu lassen.

Warum ist die Dichtheitsprüfung wichtig?

Die regelmäßige Prüfung der Abwassersysteme gewährleistet, dass keine schädlichen Stoffe unbemerkt in das Grundwasser gelangen und sorgt für einen umweltfreundlichen und sicheren Betrieb. Defekte oder undichte Leitungen können nicht nur die Umwelt belasten, sondern auch erhebliche Reparaturkosten verursachen.

Wer ist betroffen?

  • Altbau: Wenn Sie eine Parzelle mit einem älteren Gebäude besitzen, sollten Sie bereits bis Ende 2015 eine Dichtheitsprüfung durchgeführt haben. Falls das noch nicht geschehen ist, wird dringend empfohlen, dies nachzuholen.
  • Wasserschutzgebiete: Für Parzellen in Wasserschutzgebieten gelten strengere Regelungen. Hier können zusätzliche Anforderungen bestehen. Informieren Sie sich unbedingt über die spezifischen Vorgaben für Ihr Grundstück.

War zu tun?

  1. Überprüfungstermin: Kontaktieren Sie einen zertifizierten Fachbetrieb für die Dichtigkeitsprüfung. Die Prüfung sollte spätestens im zehnten Jahr nach der letzten Kontrolle durchgeführt werden.
  2. Prüfprotokoll aufbewahren: Nach der Prüfung erhalten Sie ein Protokoll, das den Zustand Ihrer Abwassersysteme dokumentiert. Dieses Dokument sollten Sie sicher aufbewahren, da es bei Kontrollen vorgelegt werden muss.

Weitere Informationen und Unterstützung

Umfangreiche Informationen finden Sie in der Broschüre der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, die in Zusammenarbeit mit dem Landesverband Berlin der Gartenfreunde e.V. herausgegeben wurde. Diese Broschüre enthält detaillierte Angaben darüber, bis wann die Überprüfungen in Ihrem Fall durchgeführt werden müssen und welche Schritte erforderlich sind.

Hinweis: Es empfiehlt sich, frühzeitig einen Termin zu vereinbaren, um Engpässe bei der Terminvergabe zu vermeiden. Bei Fragen stehen Ihnen der Vorstand und die zuständigen Behörden gern beratend zur Seite.

Broschüre lesen —>