Erinnerung

Eine kleine Erinnerung an die Ordnung und Sicherheit
in unserer Kleingartenanlage „ Kaulsdorfer Busch“

Liebe Gartenfreunde,

wie Sie alle wissen, gibt es schon sehr lange Beschlüsse zur Ordnung und Sicherheit in unserer Kleingartenanlage.
Wir möchten diesen Artikel nutzen, für unsere langjährigen Gartenfreunde und unseren neuen Gartenfreunden, diese Beschlüsse in Erinnerung zu bringen.
Sie umfassen die Parkordnung, das Befahren von Wegen, Einhaltung der Ruhezeiten sowie der Umgang mit dem lieben Haustier im Kaulsdorfer Busch.

  • Die vom Vorstand mit Abschluss des Unterpachtvertrages ausgehändigt Parkkarte ist im Fahrzeug sichtbar auszulegen.
  • Die Ölwanne ist mittig vom Motorblock abzulegen.
  • Das Parken von KFZ über 2,0 t ist nicht statthaft.
  • Das befahren der Wege ist nur in Absprache mit dem Abteilungsleiter oder dem Obmann für Ordnung und Sicherheit statthaft (das gilt auch für das Aufstellen von Containern bis drei Kubikmeter).
  • Das Radfahren in den Wegen ist nicht gestattet.
  • Hunde sind an der Leine zu führen. Der Hundehalter ist verpflichtet die Exkremente zu entsorgen.
  • Alle Gartenfreunde werden darauf hingewiesen, dass die Vorschriften des BImSchG ganzjährig gelten. Zusätzlich verweisen wir auf die Gartenordnung zu ganzjährigen Ruhezeiten in der Zeit von 13.00- 15.00 Uhr (ausgenommen sind Handwerker mit Terminen, sowie unsere Kinder wobei wir natürlich unsere Eltern und Großeltern bitten, Einfluss auf die Ruhephasen zu nehmen)

Bei Zuwiderhandlungen behält sich der Vorstand weitere Schritte vor.

Wir wünschen allen eine schöne Gartensaison.

Mit freundlichem Gruß
Der Vorstand