Schutz der Vogelwelt

Schutz der Vogelwelt in Berliner Kleingärten:
Wichtige Regeln für die Vegetationsperiode

Die Tage werden länger und wärmer, der Frühling steht vor der Tür. Dies ist eine Zeit des Erwachens für Säugetiere und Insekten, und die Vögel beginnen ihre Brutzeit. Viele Gartenbesitzer fühlen sich ebenfalls motiviert, ihre Gärten zu pflegen und zu verschönern. In dieser aktiven Zeit gibt es jedoch wichtige naturschutzrechtliche Bestimmungen zu beachten.

Laut § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ist es vom 1. März bis zum 30. September verboten, Hecken, Bäume und Büsche zu fällen, zu schneiden oder zu zerstören. Diese Regelung dient dem Schutz der Nist-, Brut- und Zufluchtsstätten der Vögel während ihrer Brutzeit. Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Es ist zudem nicht ratsam, während der Vegetationsphase starke Rückschnitte vorzunehmen, da dies die Pflanzen schädigen kann.

Pflegeschnitte, die lediglich den neuen Zuwachs der Pflanzen entfernen, sind jedoch erlaubt, sofern sich keine bebrüteten Nester in den Gehölzen befinden. Dies gilt auch für Lebensstätten anderer besonders geschützter Tierarten, wie zum Beispiel Igel. Gemäß § 44 des BNatSchG ist es untersagt, solche Tiere zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen oder zu beschädigen.

Ebenso ist es ratsam, dass Katzenbesitzer ihre Freigänger während dieser sensiblen Zeit im Haus behalten, um zu verhindern, dass Katzen brütende oder junge Vögel gefährden. Insbesondere in den ersten Tagen nach dem Verlassen des Nestes sind junge Vögel sehr verletzlich.

Die Beachtung dieser Regeln schützt nicht nur die Vogelwelt in unseren Gärten, sondern trägt auch dazu bei, die natürliche Schönheit und Vielfalt unserer städtischen Umgebung für die Zukunft zu bewahren.