Sicherung der KGA

Eure Stellungnahme zur langfristigen Sicherung
unserer Kleingartenanlage war erforderlich!

Danke für Eure Teilnahme!
Es ist keine Stellungnahme mehr möglich.

Bebauungsplan, Stellungnahme erforderlich!

Der Bebauungsplan 10-109 wird aufgestellt um die Kleingartenanlage „Kaulsdorfer Busch“ als Dauerkleingartenanlage im Sinne des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) verbindlich zu sichern. Für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde ein Vorentwurf erarbeitet (Stand März 2021) erarbeitet. Der Vorentwurf setzt die gesamte Fläche der Kleingartenanlage „Kaulsdorfer Busch“ als private Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Private Dauerkleingärten“ fest. Innerhalb dieser Grünfläche dürfen lediglich eingeschossige Lauben errichtet werden, die nicht Wohnzwecken dienen und deren Grundfläche einschließlich Nebenanlagen – wie Kleintierstall, Abort, geschlossene Veranda, Geräteraum und überdachter Freisitz – 24 m² nicht überschreitet. Ein eingeschossiges Vereinshaus, das mit der Zweckbestimmung in Einklang steht, ist zulässig. (Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB § 3 Abs. 2 BKleingG)  Hier den ganzen Artikel lesen. —>